JGV Dattenberg

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Start Der Verein Satzung Geschäftsordnung


Geschäftsordnung

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G E S C H Ä F T S O R D N U N G

des

Junggesellenverein Dattenberg 1759 e.V.

(JGV Dattenberg 1759)

vom 10.11.2000

 

§1
Allgemeines

Nach § 15 der Satzung gibt sich der Verein zur Abwicklung der Mitgliederversammlungen und Sitzungen nachstehende Geschäftsordnung.

 

§2
Leitung der Mitgliederversammlung

Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlungen des Junggesellenverein Dattenberg 1759 e.V.. (JGV Dattenberg 1759). Er wird vom Geschäftführer vertreten.

§3
Anerkennung Tagesordnung

Nach Eröffnung der Mitgliederversammlung stellt der Vorsitzende bzw. sein Vertreter die fristgerecht erfolgte Einladung fest und lässt über die schriftlich bekannt gegebene Tagesordnung abstimmen.

 

§4
Rednerreihenfolge

Der Vorsitzende erteilt den Mitgliedern das Wort in der Reihenfolge, in der sie sich gemeldet haben.

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstandes können in jedem Fall auch außer der Reihe sprechen.

 

§5
Erste und letzte Wort

Antragsteller und Berichterstatter haben als erste und letzte das Wort.

Hinweise zur Geschäftsordnung und die Sache betreffende Fragen sind jederzeit zulässig.
Persönliche Bemerkungen sind am Schluss der Beratung des Einzelfalles gestattet.

 

§6
Diskussionsregeln

Bei unqualifizierten Äußerungen ruft der Vorsitzende den Redner zur Sache. Verletzt ein Redner den Anstand, so rügt ihn der Vorsitzende und erteilt u.U. eine Verwarnung.
Fährt ein Redner fort, sich vom Gegenstand der Beratung oder der Rednerordnung zu entfernen, so entzieht ihm der Vorsitzende nach vorheriger Verwarnung das Wort zu dem zur Beratung stehenden Punkt.

Mitglieder, die durch ungebührliches Verhalten die Mitgliederversammlung stören, können vom Vorsitzenden nach vorheriger Verwarnung aus dem Versammlungsraum gewiesen werden. Im übrigen hat der Vorsitzende alle Befugnisse, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich sind.

 

§7
Nicht fristgerechte Anträge

Anträge, die nicht fristgerecht nach § 12 der Satzung eingereicht sind, können nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Dieses Verfahren ist bei Anträgen auf Änderung der Satzung ausgeschlossen. Über Anträge auf Schluss der Debatte wird nach vorheriger Verlesung der noch offenen Rednerliste sofort abgestimmt. Wird der Antrag angenommen, erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge der Rednerliste nur noch je einem Redner das Wort, die das Debattenthema befürwortend oder ablehnend behandeln. Das Schlusswort haben der Antragsteller des Debattenthemas und/oder der Berichterstatter. Wer zur Sache selbst gesprochen hat, kann keinen Antrag auf Schluss der Debatte stellen.

 

§9
Anträge

Liegen zu einem Punkt mehrere Anträge vor, so ist zunächst der weittestgehende Antrag festzustellen und über ihn abzustimmen. Bei Annahme dieses Antrages entfalten weitere Abstimmungen. Im übrigen erfolgen die Abstimmungen in der Reihenfolge, in der die Anträge eingegangen sind.

 

§10
Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen entweder durch Handaufheben (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung).

Wird Antrag auf schriftliche (geheime) Abstimmung gestellt, so muss dem Begehren stattgegeben werden.

Wahlen finden in der Regel schriftlich statt.

 

§11
Mehrheitsverhältnisse

Soweit in der Satzung und Geschäftsanweisung keine anderen Mehrheiten festgelegt sind, genügt zur Annahme eines Antrages die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

§12
Doppelbelegung im Vorstand

Es dürfen nicht mehrere Vorstandsposten von einer Person ausgeübt werden. Ausnahme sind Htm und Lt.

 

§13
Belegung der Ämter

Kassenprüfer

Kassenprüfer dürfen höchstens 3 Jahre ununterbrochen im Amt sein.

 

Vorstand
Amt/Aufgabe
männliche Einzelmitglieder
weibliche Einzelmitglieder
Vorsitzender Ja Ja
Geschäftsführer Ja Ja
Schriftführer Ja Ja
Zeugwart Ja Ja
Beisitzer Ja Ja
Hauptmann Ja Nein
Leutnant Ja Nein

 

§14
Geltung der Geschäftsordnung

Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung gelten nur insoweit als die Satzung und die sie ergänzende Geschäftsanweisung keine anderen Regeln aufstellen.

 

§15
Schlussbestimmung

Die Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 10.11.2000 einstimmig beschlossen.

 

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