Als Gründungsdatum des Junggesellenvereins wird nach alter Überlieferung das Jahr 1759 angenommen. Nachweisbar ist dieses Datum allerdings nicht. Aus alten Aufzeichnungen geht aber hervor, dass der Junggesellenverein als Institution bereits vorher bestanden haben muss. Seine erste Erwähnung findet er im Jahr 1724. Im Jahre 1738 erhielt die Dattenberger Pfarrei eine Donatusglocke, die bei aufziehenden Gewittern von den Junggesellen geläutet wurde (sog. Wetterläuten); auch dies ist ein Indiz dafür, dass der Zusammenschluss der Junggesellen bereits vor dem angenommenen Gründungsdatum stattgefunden hat.
Ältestes noch erhaltenes Dokument, das näheren Aufschluss über die Vereinsgeschichte geben kann, ist ein Kassenbuch aus dem Jahre 1846, in dem zu Anfang die Statuten des Vereins niedergeschrieben sind. Diese zeichnen das Bild eines demokratischen, auf Wahrung der Moral bedachten und stark kirchlich geprägten Vereins. Die starke Bindung zur Kirche spiegelt sich u.a. in der Bildung eines von der übrigen Vereinskasse getrennt geführten Kirchenfonds wieder (sog. St. Donatusrechnung), mit dessen Mitteln die Kirchenfeste „verherrlicht" wurden. Aus diesem Fond wurde um das Jahr 1890 auch das Chorfenster mit dem Motiv des hl. Donatus für unsere Pfarrkirche beschafft. Die letzte St. Donatusrechnung wurde im Vereinsjahr 1892/92 aufgestellt. Danach wurden die Vereinszinsen wieder zusammengelegt.
Aber auch seine weltlichen Aufgaben vergaß der Verein nicht. Überliefert ist noch das Säubern der „Rinne". Die „Rinne" war die Wasserversorgung des Dorfes vor dem Bau der Wasserleitung. Sie verlief oberirdisch und musste daher von Laub, Gras, etc. gereinigt werden. Diese Arbeit übernahmen die Junggesellen, die dafür nach getaner Arbeit bei der Dorfbevölkerung Eier und Speck sammeln durften.
Eine der wichtigsten Aufgaben bildete von Alters her die Ausrichtung der Kirmes. Ursprünglich ein kirchliches Fest (Jahrestag der Kirchweihe) wandelte sich die Kirmes immer mehr zum gesellschaftlichen Ereignis. Früher noch unter Regie der Wirte auf den Sälen abgehalten, wurde die Kirmes später in ein Zelt verlegt. Seit 1973 richtet der Verein die Kirmes alleine aus. Nach dem Bau des Bürgerhauses zog man mit der Veranstaltung dorthin. Wenn sich auch die organisatorische Abwicklung änderte, blieb der traditionelle Verlauf der Kirmes mit Umzügen, Kirchgängen, Fähndelschwenken, Königszug, Königsball und Kirmesbegräbnis annähernd gleich. Lediglich das Königsschießen findet seit 1968 nicht mehr zusammen mit den Kirmesfeierlichkeiten sondern mit dem Donatusfest am ersten Wochenende im August statt.
Daneben engagierte sich der Junggesellenverein aber noch weiter im kulturellen Leben des Dorfes, wie sich aus dem ältesten noch erhaltenen Protokollbuch aus dem Jahre 1921 ersehen lässt. Ab 1861 richtete der Verein nach Einführung der preußischen Wehrpflicht für die eingezogenen Rekruten Abschiedsbälle aus. Von 1879 bis 1931 betrieb der Junggesellenverein eine Vereinskegelbahn, die danach in private Hände überging. In den 20er Jahren waren die Junggesellen auch auf dem Gebiet des Theaters aktiv. So wurden gelegentlich Theaterabende durchgeführt, in denen sie ihr schauspielerisches Können unter Beweis stellten. Auch in den 50er Jahren griff man diese Aktivität wieder auf. In den Jahren von 1927 bis 1960 veranstaltete der Verein am Fastnachtssonntag Preismaskenbälle. Die Durchführung dieser Veranstaltung wurde später von der Dattenberger Karnevalsgesellschaft übernommen. In der Versammlung vom 14. Juni 1929 wurde die Gründung einer Schießabteilung des Junggesellenvereins beschlossen, die sich aber bald schon zum Kleinkaliber-Schießsportverein St. Hubertus verselbstständigte. 1938 schloss sich der Junggesellenverein wieder den St. Hubertus-Schützen an, da ihm von staatlicher Seite untersagt wurde, ein Königsschießen ohne Eintritt in einen Schützenbund abzuhalten. Seit 1936 beteiligte sich der Junggesellenverein regelmäßig am Erntedank- und Winzerzug. Der zweite Weltkrieg ging auch am Junggesellenverein Dattenberg nicht spurlos vorbei. Im Gegenteil, da viele Vereinsmitglieder zum Wehrdienst eingezogen wurden, ruhte das Vereinsleben von 1939 bis 1946, bevor der Verein am 8. Juni 1946 erneut ins Leben gerufen wurde. Am 27. Dezember 1947 schloss sich der Junggesellenverein kurzfristig mit dem Sportclub „Rot-Weiß" Dattenberg zusammen. Seit 1975 richten die Junggesellen ihr mittlerweile schon traditionelles Burgfest aus.
Dem Wandel der Zeit war auch der Junggesellenverein unterworfen. Wurden in den alten Statuten von 1846 noch die Förderung von Frieden, Eintracht, Sittlichkeit und wahre christliche Frömmigkeit als Ziel und Zweck des Vereins genannt, sind das heute die Wahrung alter kirchlicher und dörflicher Traditionen sowie die Pflege des Gemeinschaftsbewusstseins. Zur Erreichung dieser Ziele ist der Junggesellenverein auf den verschiedensten Gebieten aktiv. Wohl älteste noch gepflegte Tradition ist die Ausrichtung der Kirmes. Weiterhin traditionellen Charakter haben das alljährliche Maibaumstellen, das Tragen des Himmels (Baldachin) bei Prozessionen und das sogenannte Heulbierholen bei Hochzeiten von Vereinsmitgliedern. Aber auch neuere Aktivitäten des Vereins haben traditionellen Hintergrund. Zeigte sich das soziale Engagement der Junggesellen früher beim Säubern der „Rinne", so werden heute die Wanderwege rund um Dattenberg von unachtsam weggeworfenem Unrat befreit. Aber auch die Geselligkeit kommt nicht zu kurz. Jährlich feiert der Junggesellenverein mit seinen Mitgliedern das sogenannte Bungertsfest und organisiert eine Jahresabschlusswanderung. Des Weiteren besucht man die Stiftungsfeste befreundeter Junggesellenvereine und sitzt bei monatlichen Versammlungen in gemütlicher Runde beisammen.
Nun schaut der Verein im nächsten Jahr auf eine 250-jährige Geschichte zurück; eine Zeit in welcher der Verein bei vielen Veränderungen unterworfen war. Nie aber hat der Junggesellenverein dabei seine Identität verloren. Bleibt zu hoffen, das dies auch in Zukunft nicht geschieht.
Glückseligkeit ist der Wunsch und das Ziel aller Menschen; allein nur Friede, Eintracht, Sittlichkeit und wahre christliche Frömmigkeit bahnen zu diesem Ziele den Weg.Wird mit vereinten Kräften nach diesem schönen Ziele hingewirkt, so ist dessen Erreichung jedem einzelnen erleichtert; daher geht denn auch das Bestreben der Junggesellen in Dattenberg dahin, jetzt bei der glorreichen Wiedergeburt des vereinten Deutschen Vaterlandes sich auch aufs Neue zu vereinigen und ihren schon seit Jahren bestandenen Verein wieder zu beleben und für dessen Festhaltung sollen nachfolgende neu entworfene Statuten zu seiner Begründung gelegt werden.
Der Zweck des Vereins ist, wie schon eingangs gesagt, Friede, Eintracht, Sittlichkeit und Frömmigkeit zu fördern,-dann zur Belebung der geselligen Freude und Verherrlichung der Kirchenfeste einen kleinen Fond durch Beiträge der Vereinsmitglieder zu bilden.
Die ordentlichen Mitglieder des Vereins wählen unter sich einen Vorstand, bestehend aus einem Präsidenten, drei Beisitzenden (worunter die beiden Fähnriche), einen Kassenverwalter (Rendanten) und einen Sekretair.
Vorkommende Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Gleichheit der Stimmen entscheidet der Vorstand.
Als wirkliches Mitglied kann nur der Dattenberger Junggeselle, der wenigstens 18 Jahre alt und von unbescholtenem Rufe sein muß, in den Verein aufgenommen werden.
Auswärts wohnende Junggesellen können nur als Ehrenmitglieder, wenn sie nach § 4 das gesetzliche Alter haben und von unbescholtenem Rufe sind, gegen Zahlung eines Jahresbetrages von sechs Silbergroschen in den Verein, aber ohne Stimmrecht, aufgenommen werden.
Zur Bildung des Kirchenfonds hat jedes ordentliche Mitglied jährlich wenigstens 6 Silbergroschen
beizutragen.
Der Vorstand wird jedes Jahr von Neuem gewählt, und hat bei seinem Austreten, sowie auch wenn derselbe von Neuem gewählt werden sollte, über die Jahres-Einnahmen, sowie über die Verwendung derselben jedes Jahr am Mittwoch vor Pfingsten Rechnung an die Vereinsmitglieder abzugeben, zugleich auch dem zeitlichen Pfarrer, was die kirchliche Einnahme und Verwendung derselben betrifft, genaue Mittheilung zu machen, ohne jedoch dem Pfarrer irgendein Recht zur Verwaltung oder Verwendung des Kirchenfonds einzuräumen.
Der zeitliche Rendant verwaltet die Kasse (eine Vereinskasse und eine Kirchenkasse); über jede hat er eine besondere Liste zu führen.
Alle aus der Vereins- und Kirchenkasse zu machende Zahlungen können nur auf eine vom Sekretair des Vereins und dem Präsidenten auszustellende Anweisung von dem Rendanten geleistet werden.
Die Einzahlung der monatlichen Beträge für die Kirche findet jedesmal am ersten Sonntage eines jeden Monats statt.
Die Vereinsmitglieder haben den Jahresbetrag zur Bestimmung der geselligen Freude, sowie auch die dem Verein zufallenden Geschenke an den Rendanten abzugeben.
Stirbt ein in Dattenberg wohnendes wirkliches Mitglied, so sollen zur anständigen Beerdigung desselben aus dem Vereinsfond 2 Thaler verwendet werden. Die Mitglieder werden sich, wo
möglich alle im Sterbehause einfinden, die Leiche bis zum Grabe begleiten, und dem Seelenamte, welches zum Heile des verstorbenen Bruders gehalten wird beiwohnen.
Die vier jüngsten wirklichen Mitglieder haben die Pflicht die Mitglieder zu einer Versammlung, sowie auch zu einem stattfindenden Begräbnisse einzuladen, die Kirchenfahne und Kerze des heil. Donatus, nicht nur bei Umzügen, sondern auch bei nöthigen vorkommenden Fällen zu tragen, ferner die monatlichen Beiträge der Kirche, sowie das Opfer des h. Donatus zu heben.
Der zeitliche Vorstand hat für die ihm geschenkte Ehre und das Zutrauen als die ersten Vereinsmitglieder folgenden jährlichen Beitrag an die Vereinskasse abzulegen:
Der Präsident, als erstes Mitglied - 1 Thl. (Thaler) 10 Sgr. (Silbergroschen)
Der Sekretair - 1 Thl. 10 Sgr.
Erster Beisitzende (Fähnrich) - 1 Thl.
Zweiter Beisitzende (Fähnrich) - 20 Sgr.
Dritter Beisitzende - 20 Sgr.
Der Rendant - 20 Srg.
Das aufzunehmende Mitglied hat sich beim Vorstand zu melden, welche die Vorkehrung zur Aufnahme zu treffen hat; sie geschieht nach Stimmenmehrheit. Das aufgenommene Mitglied hat für die Aufnahme bei seinem Eintritt 1 Thl. 5 Sg. an den Rendanten abzugeben.
Sobald der in den Verein aufgenommenen Junggesellen heirathet, kann er nicht mehr wirkliches oder ordentliches Vereinsmitglied bleiben, gehört jedoch von da an, wenn er seinen Jahresbeitrag pünktlich entrichtet dem Verein als Ehrenmitglied an.
Jedes Mitglied muß sich immer moralisch gut betragen, denn derjenige, dessen Betragen gerechten Tadel verdient, kann nicht mehr Vereinsmitglied bleiben. Der Vorstand hat hierüber zu entscheiden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet dem zeitlichen Vorstande mit gebührender Achtung vorzukommen, und seine etwaigen Vorschläge und Ermahnungen das Wohl des Vereins betreffend, nicht von sich zu weisen.
Jedes Mitglied hat die Festtage des Jahres, nämlich: Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Dreifaltigkeits- und Frohnleichnahmsfest, streng zu feiern, das Spielen, sowie alles, was diese
Festtage entheiligt, zu unterlassen.
Die Mitglieder sind verpflichtet sich gegenseitig so wie auch Andere ordentlich zu behandeln,
in der Gesellschaft keine ungebührliche Reden und Gesänge, kein Schreien, sowie alles
Unanständige was dem Verein natürlich nur Unehre macht, nicht zu dulden.
Von keinem Mitglied dürfen Ausschweifungen u.s.w. durch welche die Ehre des Vereins verletzt wird, geduldet werden.
Jeder Fremde, der in die Versammlung eingeführt wird, muß mit gebührender Achtung behandelt werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, wenn es durch irgend häusliche oder sonstige persönliche Verhältnisse an Erscheinen in einer Versammlung verhindert ist, dem Vorstande die gehörige und zeitige Anzeige zu machen.
Alle Verhandlungen und Vorschläge etc. welche durch Stimmenmehrheit angenommen, sind von sämmtlichen Mitgliedern zu beobachten und als nun gesetzliche Bestimmung zu ehren; und wenn es im Interesse des Vereins ist nichts von einer solchen Verhandlung öffentlich zu verbreiten.
Alle Mitglieder sind gehalten, die Statuten und Vorschriften treu und gewissenhaft zu erfüllen weil auf der Erfüllung der Statuten das Fortbestehen, Aufblühen und Gedeihen des Vereins begründet ist.
Alle Handlungen, welche den Statuten zuwiderlaufen, dürfen nur dem Vorstand angezeigt werden, da nur der zeitige Vorstand zur gebührenden Bestrafung das Recht hat.
Die aufzunehmenden Mitglieder sind verpflichtet, dem Präsidenten die treue Erfüllung der Statuten nach Verlesung derselben und zwar vor der Vereinsfahne, als Zeichen der Einheit des Friedens und der Eintracht durch Handschlag zu geloben, unter dem Schutze unserer heil. Pfarrpatronen, der h. Maria des h. Antonius und des h. Donatus, zu deren Ehre die Vereinsfahnen gemacht sind, gegen alles zu kämpfen, was der Ehre Gottes, seiner heil. Kirche und dem Verein zur Schande und zum Nachteil gereichen könnte, sowie das Gute, Eintracht, Versöhnlichkeit und wahre Nächstenliebe, stets unter den Vereinsmitglieder zu befördern.